Die beiden Vorstandsvorsitzenden werden aus den Reihen des Entscheidungsgremiums
bestimmt und von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie vertreten den
Verein sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und ihnen obliegt
die Dienst- und Fachaufsicht.
Das Entscheidungsgremium führt die Geschäfte des Vereins, fasst Beschlüsse
mit einfacher Mehrheit und setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der jeweiligen
Gruppe. Tagungsort ist die Geschäftsstelle.
Die Mitarbeiterbesprechung ist der Ort für pädagogische Themen. Sie
schreibt u. A. das Gesamtkonzept fort und findet abwechselnd in den einzelnen
Gruppen statt.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, nimmt den Jahresbericht
des Vorstands entgegen, billigt den Haushalt, erteilt dem Vorstand und dem
Entscheidungsgremium Weisungen und Aufträge. Sie ist auch der Ort für
Satzungsänderungen.
Den MitarbeiterInnen in den Gruppen obliegen die pädagogischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Aufgaben der Gruppe, die Gestaltung der Erziehungspläne, Verwendung der Gruppenmittel, die Regelung der Arbeits- und Vertretungszeiten. Die Gruppenleitung obliegt einer/m Innenlebenden PädagogInnen. Die Auswahl der MitarbeiterInnen liegt ebenfalls in der Autonomie der jeweiligen Gruppe.
Die wirtschaftliche Geschäftsführung wurde der Verantwortung einer von uns beauftragten Firma für Sozialmanagement übertragen.
Die Geschäftsstelle dient als Sammel- und Verteilerstelle für Informationen,
Kontaktstelle für Jugendämter, Behörden, usw. Hier steht Ihnen
(beinahe) rund um die Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung.